AGBs DIE WERKSTATT

 

 

 1. HAUSORDNUNGEN 

Bei Nutzung der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ unterliegt das Mitglied der dort jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten beinhalten. 

2. UNÜBERTRAGBARKEIT DER MITGLIEDSCHAFTSRECHTE 

1. Die mit der Mitgliedschaft jeweils erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger 

schriftlicher Zustimmung der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ möglich. 

2. Das Mitglied verpflichtet sich „Die Werkstatt Fitness & EMS“ gegenüber, den ihm ausgehändigten Chiparmband nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Es verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Chiparmbandes unverzüglich „Die Werkstatt Fitness & EMS“ zu melden. 

3. FOLGEN EINES VERLUSTES VON CHIPARMBAND BZW. DEREN ÜBERLASSUNG AN DRITTE 

1. Bei Verlust des Chiparmbandes wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 15 € für ein Chiparmband. 

2. Nutzt eine dritte Person unbefugt das Chiparmband des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung „Die Werkstatt Fitness & EMS“ durch den Dritten einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 € zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadenersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch „Die Werkstatt Fitness & EMS“ bleibt unberührt. 

4. ZUGANGSBERECHTIGUNG ZUR „Die Werkstatt Fitness & EMS“ 

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch sein Chiparmband ausweisen kann. Die Öffnungszeiten sind zu beachten. 

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. 

5. UMFANG DER GESCHULDETEN LEISTUNGEN 

1. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung sämtlicher Kraft- und Ausdauergeräte und des funktionalen Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche). 

2. Dienstleistungen, die zur Benutzung der jeweils gebuchten Einrichtungen erforderlich sind (insbesondere Gerätebetreuung), sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung (Personal Fitness Trainer) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Die jeweiligen Preise und Leistungsumfänge des Personal Fitness Trainer-Angebots können erfragt werden. 

3. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen z.B. Kurse jeder Art (insbesondere mit externen Fitness-Trainern etc.) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei der Ankündigung einer solchen zusätzlichen Veranstaltung gesondert hingewiesen. 

4. „Die Werkstatt Fitness & EMS“ garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. 

5. Für EMS Kunden: Die vertraglich vereinbarten Einheiten müssen innerhalb der Laufzeit des Vertrages abtrainiert werden. Ggf. verfallen sie! 

6. BEGLEITPERSONEN / VERZEHR MITGEBRACHTER GETRÄNKE 

1. Das Mitbringen von Begleitpersonen, ohne vorherige Absprache, ist grundsätzlich nicht gestattet. 

2. Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. 

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

1. „Die Werkstatt Fitness & EMS“ haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der „Die Werkstatt Fitness & EMS“, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ zählt insbesondere aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der jeweils gebuchten Einrichtungen. 

2. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in „Die Werkstatt Fitness & EMS“ zu bringen. Von Seiten der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- und Wertgegenständen in einem durch „Die Werkstatt Fitness & EMS“ zur Verfügung gestellten Spind begründen keinerlei Pflichten der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. 

8. ZAHLUNG 

Die Beiträge werden per Lastschrift vom Konto des Mittglieds abgebucht. 

Die Kosten für zurückgegebene Rücklastschriften hat das Mitglied zu erstatten, soweit es die Rücklastschrift schuldhaft verursacht hat. In diesem Fall ist „Die Werkstatt Fitness & EMS“ zur Berechnung einer Bearbeitungspauschale für den entstandenen Mehraufwand in Höhe von 7€ berechtigt. 

Änderung der Bankverbindungen sind dem „Die Werkstatt Fitness & EMS“ unverzüglich mitzuteilen. 

9. VERTRAGSVERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG 

Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Im Falle einer Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden

1. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei monatlichen Grundtarifen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies „Die Werkstatt Fitness & EMS“, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. 

2. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 

3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich „Die Werkstatt Fitness & EMS“ ausdrücklich vor, Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. 

4. In besonderen Fällen und nach Absprache mit beiden Vertragsparteien ist eine Stilllegung des Vertrages möglich. Die Zeit der Stilllegung wird am Ende der Vertragslaufzeit angehängt. 

10. KÜNDIGUNG DURCH DAS MITGLIED 

1. Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: 

1) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote „Die Werkstatt Fitness & EMS“ unmöglich oder schädlich wäre. 

2) Bei Umzug mindestens 30 km vom ursprünglichen Wohnort, bzw. von „Die Werkstatt Fitness & EMS“ entfernt. 

2. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ im Original eingereicht wird. 

3. Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der „Die Werkstatt Fitness & EMS, Kemptener Str. 71, 87629 Füssen“ im Original per Post oder händisch überreicht werden. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam. 

4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Chiparmband abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 3 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig. 

11. ZUSTIMMUNG ZUR DATENERHEBUNG UND -VERWERTUNG 

1. „Die Werkstatt Fitness & EMS“ erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mail-Adresse, Bankverbindung. 

2. Zudem werden bei Betreten der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ die auf dem Chiparmband gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. „Die Werkstatt Fitness & EMS“ speichert diese Daten für max. 2 Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. 

3. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genhttps://fitness-fuessen.de/wp-login.php?action=logout&_wpnonce=7f176854f4annten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird „Die Werkstatt Fitness & EMS“ hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ verwiesen. 

4. Der Eingangs-, Trainings- und Anmeldebereich der „Die Werkstatt Fitness & EMS“ werden videoüberwacht. 

12. SCHRIFTFORMKLAUSEL 

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst. 

13. SALVATORISCHE KLAUSEL 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Im Wege der Vertragsauslegung und -umdeutung ist in diesen Fällen eine Regelung zu finden, die den in der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht oder ihm möglichst nahekommt bzw. im Falle einer Lücke eine Regelung, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. 

 

ÖFFNUNGSZEITEN
Fitness & Functionalbereich
Mo - So:
05 - 24 Uhr an 365 Tagen

BETREUUNGSZEITEN
Mo - Fr: 08 - 20 Uhr
Sa, So & Feiertage:
nach Terminvereinbarung

ÖFFNUNGSZEITEN EMS
Mo - Fr: 08 - 19 Uhr
Sa: 09 - 13 Uhr
& nach Terminvereinbarung

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Kemptener Straße  71   I   D-87629 Füssen  I  +49 8362 8194785  I  E-MAIL-KONTAKT

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